Allgemeine Verhaltensregeln
- Seit dem 1. Dezember 2020 ist bis auf Weiteres ein Besuch unseres Schiesskinos ausschließlich zur Erbringung von Schiessnachweisen erlaubt.
- Schiessen dürfen im Schiesskino maximal 5 Personen aus einem Haushalt plus eine weitere Person aus einem anderen Haushalt und auf dem Schiesstand maximal 2 Personen aus bis zu 2 verschiedenen Haushalten.
- Beim Betreten und Verlassen des Schützenstandes ist auf die Wahrung des Abstandes zu achten und Rücksicht auf andere Anwesende zu nehmen. Warteschlangen sind zu vermeiden.
- Nach dem Betreten sowie vor dem Verlassen der Schießanlage sind die Hände gründlich zu desinfizieren bzw. zu waschen.
- Begrüßungsrituale wie Händeschütteln, Umarmungen usw. sind zu unterlassen.
- Außerhalb des Trainings, insbesondere beim Betreten und Verlassen der Schießanlage sowie im Aufenthaltsraum, besteht Maskenpflicht.
- Aufsichten und Trainer müssen einen Mund-Nasenschutz tragen, wenn diese aktiv am Training im Schießstand teilnehmen. In der Regel befindet sich die Aufsichtsperson jedoch außerhalb der Raumschiessanlage.
- Die Aufsichten und jeder Schütze bzw. jede Schützin ist verantwortlich für die Einhaltung und Umsetzung der Regeln.