Hygienekonzept Covid-19

Allgemeine Verhaltensregeln

  1. Seit dem 1. Dezember 2020 ist bis auf Weiteres ein Besuch unseres Schiesskinos ausschließlich zur Erbringung von Schiessnachweisen erlaubt.
  2. Schiessen dürfen im Schiesskino maximal 5 Personen aus einem Haushalt plus eine weitere Person aus einem anderen Haushalt und auf dem Schiesstand maximal 2 Personen aus bis zu 2 verschiedenen Haushalten.
  3. Beim Betreten und Verlassen des Schützenstandes ist auf die Wahrung des Abstandes zu achten und Rücksicht auf andere Anwesende zu nehmen. Warteschlangen sind zu vermeiden.
  4. Nach dem Betreten sowie vor dem Verlassen der Schießanlage sind die Hände gründlich zu desinfizieren bzw. zu waschen.
  5. Begrüßungsrituale wie Händeschütteln, Umarmungen usw. sind zu unterlassen.
  6. Außerhalb des Trainings, insbesondere beim Betreten und Verlassen der Schießanlage sowie im Aufenthaltsraum, besteht Maskenpflicht.
  7. Aufsichten und Trainer müssen einen Mund-Nasenschutz tragen, wenn diese aktiv am Training im Schießstand teilnehmen. In der Regel befindet sich die Aufsichtsperson jedoch außerhalb der Raumschiessanlage.
  8. Die Aufsichten und jeder Schütze bzw. jede Schützin ist verantwortlich für die Einhaltung und Umsetzung der Regeln.